Unbestrittene Forderung – Was bedeutet das?
Unbestrittene Forderung – einfach erklärt:
Damit wir für Sie tätig werden können, ist es wichtig, dass eine Forderung nicht bestritten wird, also „unbestritten“ ist. Doch was bedeutet das konkret?
Einfach gesagt bedeutet es, dass Ihr Kunde keinen konkreten Grund hat, nicht zu bezahlen. Er bezahlt also „vollkommen grundlos“ nicht: vielleicht weil er nicht will, vielleicht weil er gerade nicht kann (z.B. aufgrund finanzieller Engpässe).
Der Unterschied: Bestrittene Forderungen
Sofern Ihr Kunde aber einen inhaltlichen Grund für die Nichtzahlung hat, weil er z.B. der Meinung ist, dass die von Ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen nicht der ursprünglichen Vereinbarung entsprechen – „bestreitet“ er also die ordnungsgemäße Lieferung oder Leistung – gilt eine Forderung als „bestritten“
Hat Ihr Schuldner also beispielsweise bereits Mängel reklamiert, weil Ihre Dienstleistung oder Ihre Lieferung fehlerhaft war, können wir nicht für Sie aktiv werden. In diesem Fall sollten Sie an erster Stelle versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Kunden zu finden: war Ihre Dienstleistung vielleicht tatsächlich nicht in Ordnung, wie können Sie dem Kunden entgegenkommen? In den meisten Fällen lässt sich hier durch Nachbesserung oder nachträgliche Rabattierung eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten finden.
Sind Sie der festen Überzeugung, dass Ihre Lieferung oder Leistung absolut einwandfrei war und die vorgebrachten Gründe Ihres Kunden nur Ausreden sind, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht unterstützt.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage Kontakt zu unseren Vertragsanwälten her.