Digitales Forderungsmanagement
für Ihr Unternehmen.

Ihr Kunde bezahlt seine Rechnung nicht? Auf Mahnungen wird nicht reagiert? Übergeben Sie uns Ihre offenen Forderungen einfach und schnell per Dateiupload: wir treten unverzüglich mit Ihrem Schuldner in Kontakt und fordern ihn zur Zahlung auf.

Rechtskonform

Datenschutzkonform

Schnell und kostenneutral

Hinweis: Ausschließlich für gewerbliche Endkunden und öffentliche Auftraggeber in Deutschland.

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So funktioniert’s!

1. Upload

Laden Sie Ihre offenen Dokumente und Rechnungen einfach hoch. Alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt.

2. Prüfung

Wir prüfen Ihre Unterlagen umgehend und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

3. Forderungseinzug

Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch über alle Schritte auf dem Laufenden.

Wir übernehmen den Einzug Ihrer offenen Forderungen.

Geben Sie fällige, unstreitige Forderungen einfach in unsere Hände. Was das für Sie bedeutet? Sie können sich Freiräume schaffen und mögliche Streitpunkte schon im Vorfeld entschärfen.

Die meisten Inkassoaufträge können im außergerichtlichen Mahnverfahren geklärt werden. Das Ziel ist klar: schneller Forderungseinzug ohne hohe Kosten und großen Aufwand für unsere Mandanten. Dafür prüfen wir die wirtschaftliche Situation des Schuldners, nehmen Mahnungen schriftlich sowie telefonisch vor und verhandeln über Summen und Zahlungen.

Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Ziel führen, prüfen wir die Solvenz Ihres Schuldners sehr genau und beantragen im positiven Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid. Anschließend begleiten wir das Verfahren von der Titulierung bis hin zu Zwangsvollstreckung. Wir prüfen, welche Optionen für Sie den größten Nutzen bringen und stellen in Ihrem Namen die Korrespondenz mit Gerichten und Gerichtsvollziehern her.

So kommen Sie zu Ihrem Geld.

1. Zahlungsaufforderung

Häufig genügt schon ein offizielles Schreiben von uns als Inkassounternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen uns zu Ihrem Schuldner vorliegen, desto besser können wir Ihn kontaktieren und umso schneller kommen Sie zu Ihrem Geld.

  • Ihr Schuldner erhält ein Aufforderungsschreiben
  • Zahlung in den meisten Fällen

2. Zahlungsaufforderung

Um weiterhin eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir Ihren Schuldner erneut unter Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Zahlung auf. Sollten die außergerichtlichen Maßnahmen erneut keinen Erfolg zeigen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein.

  • Erneutes Aufforderungsschreiben
  • Ankündigung über das gerichtliche Mahnverfahren

3. Post vom Amtsgericht

Wir kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Widerspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Im Anschluss ist es uns möglich, die Zwangsvollstreckung anzuordnen – beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher (siehe 4).

Der Schuldner widerspricht/ legt Einspruch ein? Dann verfolgt unsere angeschlossene Partnerkanzlei die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.

  • Beantragung Mahnbescheid
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid
  • Sollte der Schuldner nicht widersprechen: Ihre Forderung ist tituliert und Sie können direkt eine Zwangsvollstreckung einleiten (Stufe 4)

4. Zwangsvollstreckung

Ist Ihre Forderung tituliert, ist es möglich, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet.

Führt die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung aufgrund einer titulierten Forderung kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 30 Jahren erfolgen.

  • Ein Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
  • Das Konto des Schuldners wird gepfändet
  • Schuldner muss eidesstattliche Versicherung abgeben

Ihre Vorteile

Einfach & Online

Per Dateiupload von jedem Gerät - egal ob PC, Laptop oder Smartphone können Sie uns einfach und unkompliziert Ihre Forderung übergeben. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte Ihres Forderungsmanagements informiert.

Die Kosten trägt Ihr Schuldner

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Forderungsmanagements zu tragen. Die Kosten des Forderungseinzugs trägt Ihr Schuldner. Es fallen bei Bedarf lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckungen und gegebenenfalls Adressermittlungen an.

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