Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie hoch die Kosten eines Inkassoverfahrens sind und wer die Kosten hierfür tragen muss.
Generell gilt: bei unbestrittenen Forderungen im außergerichtlichen Mahnverfahren ist das Inkassoverfahren für Sie als Auftraggeber stets kostenfrei. Die dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angelehnten Gebühren werden gem. § 280 BGB von uns direkt gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.
Die vom Schuldner eingeforderten Beträge werden nach Zahlungseingang aufgeteilt: Ihre Forderungen zzgl. unserer Gebühren. Wir überweisen Ihre Forderung komplett an Sie und behalten unsere Gebühren. Führt unser mehrstufiges vorgerichtliches Inkassoverfahren wider Erwarten nicht zum Erfolg, stellen wir Ihnen keine Gebühren in Rechnung. Wir handeln auf eigenes Risiko.
Nur wenn seitens des Mandanten die Bearbeitung einer Forderung abgebrochen wird, berechnen wir eine geringe Aufwandspauschale. Wenn einmal das gerichtliche Mahnverfahren notwendig ist und Sie entschieden haben diesen Weg zu gehen, entstehen zusätzliche gerichtliche und anwaltliche Gebühren. Auch diese sind grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu zahlen. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inkassodienstleistungen.