Gerichtliches Mahnverfahren
Forderungseinzug mittels Mahnbescheid.
Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Ziel führen, prüfen wir die Solvenz Ihres Schuldners sehr genau und beantragen im positiven Fall einen gerichtlichen Mahnbescheid. Anschließend begleiten wir das Verfahren von der Titulierung bis hin zu Zwangsvollstreckung. Wir prüfen, welche Optionen für Sie den größten Nutzen bringen und stellen in Ihrem Namen die Korrespondenz mit Gerichten und Gerichtsvollziehern her.
Nachgerichtliches Inkasso und Langzeitüberwachung
Kommt es im gerichtlichen Inkassoverfahren zu einem Schuldtitel, veranlassen wir in Ihrem Auftrag Zwangsvollstreckungen, so dass Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Pfändungen erfüllt werden. Durch unsere Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten und Institutionen stellen wir die kompetente und rechtlich einwandfreie Durchführung in Vollstreckungsverfahren sicher.