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Professioneller
Forderungseinzug.
Einfach online beauftragen.

Von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung — wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg zu Ihrem Geld. Rechtssicher, diskret und konsequent.

Auf einen Blick
Erste Reaktion in 24 StundenMahnschreiben oft noch am selben Tag
Kosten trägt Ihr SchuldnerInkassogebühren trägt Ihr Schuldner
Diskret & sachlichKundenbeziehung bleibt erhalten
80 % außergerichtlich gelöstÜberdurchschnittliche Erfolgsquote
Forderung einreichen
80%
aller Fälle außergerichtlich gelöst
24h
bis zur ersten Mahnung an Ihren Schuldner
0 €
Vorschüsse für Sie als Gläubiger
100%
DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Ablauf

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Vom Rechnungsupload bis zum Zahlungseingang — klar strukturiert, vollständig transparent.

01

Forderung einreichen

Laden Sie Ihre offene Rechnung und Belege in wenigen Minuten über unser sicheres Online-Formular hoch. Ihr Auftrag ist sofort bei uns.

02

Außergerichtliches Mahnverfahren

Wir prüfen Ihren Fall und mahnen Ihren Schuldner innerhalb von 24 Stunden schriftlich an — diskret, sachlich und rechtssicher nach RDG.

03

Gerichtliches Mahnverfahren

Reagiert Ihr Schuldner nicht, beantragen wir auf Ihre Anweisung hin einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht und erwirken einen vollstreckbaren Titel.

04

Zwangsvollstreckung

Mit dem Vollstreckungsbescheid betreiben wir die Zwangsvollstreckung — Kontopfändung, Sachpfändung oder Lohnpfändung — bis Ihre Forderung beglichen ist.

Ihre Vorteile

Professionelles Forderungsmanagement, das Ihre Interessen konsequent und fair vertritt.

Erfolgsorientiert

Bei unbestrittenen Forderungen sind die Inkassogebühren vom Schuldner zu tragen. Erzielen wir keinen Erfolg, erhalten wir von Ihnen keine Vergütung.

Schnelle Bearbeitung

Ihr Auftrag wird innerhalb weniger Stunden geprüft. Erste Mahnschreiben gehen oft noch am Tag des Auftragseingangs an den Schuldner.

Diskret & respektvoll

Wir betreiben Ihre Forderung sachlich und ohne Druck. So schonen wir Ihre Geschäftsbeziehung und erhöhen die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung.

Rechtssicher nach RDG

Alle Maßnahmen entsprechen dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem BGB und dem BDSG. Wir sind beim Bundesamt für Justiz als Inkassodienstleister registriert.

Überdurchschnittliche Erfolgsquote

Rund 80 % der Forderungen werden im außergerichtlichen Verfahren gelöst. Unser erfahrenes Team kennt die wirkungsvollsten Kommunikationsstrategien.

Volle Transparenz

Sie werden über jeden relevanten Schritt informiert. Kein Warten, keine Ungewissheit — Sie behalten stets den Überblick über Ihre Forderung.

Transparente Kosten

Kosten des Forderungseinzugs

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen zahlt ausschließlich Ihr Schuldner die Inkassokosten — die Inkassokosten trägt Ihr Schuldner.

Szenario 1
Schuldner zahlt sofort
Vollständige Begleichung der Forderung
  • Forderung zu 100 % ausgezahlt
  • Schuldner trägt alle Inkassokosten
  • Gerichtskosten trägt der Schuldner im Erfolgsfall
Szenario 2
Ratenzahlung
Schuldner zahlt in Teilen oder Raten
  • Wir vereinbaren Raten­zahlungen nach §§ 366, 367 BGB
  • Raten werden auf Kosten, dann auf Hauptforderung angerechnet
  • Restbetrag zu 100 % ausgezahlt
Szenario 3
Schuldner zahlt nicht
Keine Reaktion trotz Mahnverfahren
  • Inkassogebühren trägt der Schuldner
  • Erwirkter Titel bleibt 30 Jahre vollstreck­bar
  • Gerichtliche Schritte nach Ihrer Freigabe
Gerichtskosten als Ausnahme

In manchen Fällen können Vorschüsse für Gerichts­gebühren (Mahnbescheid ab ca. 36 €) oder Zwangs­vollstreckungsmaßnahmen anfallen. Diese Auslagen erstattet Ihr Schuldner vollständig.

Kosten berechnen

Berechnen Sie die konkreten Gebühren für Ihren Schuldner — nach § 13e RDG i.V.m. RVG

FAQ

Häufige Fragen

Bei unbestrittenen Forderungen trägt Ihr Schuldner sämtliche Inkassokosten. Für Sie entstehen keine Kosten im Voraus. Ausnahme: Gerichtskosten bei Mahnbescheiden können in Einzelfällen als Vorschuss anfallen, werden aber vollständig erstattet.
Wir betreiben Forderungen ab einem Betrag von 100 €. Für sehr kleine Forderungen empfehlen wir, vorab kurz telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit wir die Verhältnismäßigkeit gemeinsam einschätzen können.
Das erste Mahnschreiben geht in der Regel noch am Tag des Auftragseingangs ab. Viele Fälle werden innerhalb von 2 bis 4 Wochen gelöst.
Sollte das außergerichtliche Verfahren keine Zahlung bewirken, besprechen wir mit Ihnen den nächsten Schritt — etwa ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid). Alle weiteren Maßnahmen stimmen wir gemeinsam ab.
Mindestvoraussetzung ist die Vertragsgrundlage, auf die Sie Ihre Forderung stützen. Dies kann eine Rechnung oder z.B. auch ein Kaufvertrag sein. Zusätzlich hilfreich: versendete Mahnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder E-Mail-Korrespondenz mit dem Schuldner.

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Professioneller Forderungseinzug — digital beauftragt, ohne Vorschuss, mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote.